| | Stellen- nummer | Schule | Ende der Ausschreibung | Voraussichtl. Besetzungszeitpunkt | Beschreibung der Aufgabe |
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| 1801026 | Berufsbildende Schulen Goslar-Baßgeige/Seesen Bornhardtstraße 14 38644 Goslar | 17.08.2026 | 01.10.2026 | Die Wahrnehmung der inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben im Bereich der Berufsorientierung (Koordination Berufsorientierung) umfasst folgende Aufgaben:
Schulische Prozesse in den Qualitätsbereichen des KAM-BBS, insbesondere im Qualitätsbereich "Bildungsangebote gestalten" B 1 - B 15 gemäß der Leitlinie (SchuCu-BBS) sowie im Qualitätsbereich "Kooperationen entwickeln" K 2 gestalten.
Die BO Koordination verantwortet die Planung und Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung an der Schule. Ziel ist die Sicherstellung eines systematischen, praxisnahen und individuellen Berufsorientierungsprozesses, der die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, eine reflektierte Anschlussentscheidung zu treffen, siehe Abschnitt 1 AbS-BbSBORdErl - Grundlagen der Beruflichen Orientierung an Schulen in Niedersachsen.
Die Koordination des Berufsorientierungsbereiches beinhaltet die Entwicklung, Evaluation und kontinuierliche Anpassung eines praxistauglichen Konzepts zur Zusammenarbeit zwischen berufsbildenden Schulen (BBS) und allgemeinbildenden Schulen (Konzept zur Beruflichen Orientierung) auf Basis des aktuellen BO Erlasses Niedersachsen.
Die BO-Koordination trägt die Verantwortung für konkrete Kooperationsmaßnahmen wie z. B. die Ziele der Zusammenarbeit, Zuständigkeiten, Zeitrahmen und Ressourcen. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Betrieben und Unternehmen, Kammern, Agentur für Arbeit und regionalen Netzwerken, wie der Region des Lernens, in Form von unterschiedlichen Kooperationsformaten (Arbeitskreise, Besprechungen etc.).
Die Stelle ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Selbstorganisation und Führungsverantwortung.
Erwartet wird ein umfassender, fachlich fundierter Überblick über die Unterrichtsentwicklung an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen.
Die Teilnahme an Fortbildungen und Dienstbesprechungen sowie den dazu ggf. erforderlichen Dienstreisen wird vorausgesetzt.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
Erforderlich ist die Lehrbefähigung als Lehrerin oder Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen in einer der beruflichen Fachrichtung Holztechnik oder Metalltechnik.
Um eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG abzubauen, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. |